Für private Eigentümer & Vermieter
Verlässliche Ausführung klar definierter handwerklicher Arbeiten für Ihre Immobilie.
Unser Versprechen für Für private Eigentümer & Vermieter
Als privater Haus- oder Wohnungseigentümer sowie Vermieter legen Sie Wert auf pünktliche Termine, saubere Baustellen und transparente Kosten. Tafili BAU führt klar abgegrenzte handwerkliche Dienstleistungen zuverlässig und mit lückenloser Dokumentation für Sie aus.
Ihre konkreten Vorteile bei Tafili BAU
Verständliche Leistungsbeschreibungen
Kein Fachchinesisch: Sie erhalten ein klares Angebot, in dem jeder einzelne Arbeitsschritt nachvollziehbar beschrieben ist.
Verbindliche Terminabstimmung
Wir vereinbaren feste Terminfenster und halten Absprachen zuverlässig ein, damit Sie Ihren Alltag sicher planen können.
Fotodokumentation & saubere Übergabe
Wir dokumentieren den Zustand vor und nach der Ausführung und hinterlassen den Arbeitsbereich stets besenrein.
Transparente Rechnungsstellung
Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer – steuerlich absetzbar nach § 35a EStG.
Passende eingetragene Gewerke
Neuer Bodenbelag (Vinyl, Laminat) bei Bezug, Renovierungsbedarf oder Mieterwechsel – zügig und sauber verlegt.
Technische Bau- und Feuchtetrocknung im Keller oder Wohnraum mit geeichten Messprotokollen.
Montage neuer Zimmertüren, Zargen oder genormter Fensterelemente ohne Beschädigung umliegender Bausubstanz.
Erneuerung rissiger oder poröser Baukörper- und Dehnungsfugen zum Schutz vor Witterung.
Mechanische Beseitigung hartnäckiger Abfluss- und Fallrohrverstopfungen.
Zusammenarbeit & Ablauf
Projekt unverbindlich beschreiben
Nutzen Sie unser einfaches Anfrageformular und laden Sie bei Bedarf 1–2 Fotos der Situation hoch.
Prüfung & Kosteneinschätzung
Wir prüfen die Machbarkeit im Rahmen unserer 6 eingetragenen Gewerke und melden uns für Rückfragen oder einen Besichtigungstermin.
Ausführung zum Wunschtermin
Fachgerechte Umsetzung durch unser eingespieltes Team mit anschließendem Übergabeprotokoll.
Anfrageformular wird geladen...
Fragen & Antworten für Für private Eigentümer & Vermieter
Wichtige Hinweise zur Zusammenarbeit, Terminabsprache und Rechnungsstellung.
Ja. Da wir unsere Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellen, können private Eigentümer die Arbeitskosten in der Regel im Rahmen von § 35a EStG steuerlich ansetzen.